Fachanweisung zu §§ 67-68 SGB XII Housing First

Fachanweisung zu §§ 67 – 69 Sozialgesetzbuch (SGB) XII Hamburg
  • Ort: Hamburg
  • Erscheinungsjahr: 2026
  • Dokumentenart: Handlungsleitfaden
  • Kategorien: Bedarfe & Herausforderungen, Empfehlungen & Lessions Learned, Erhebungsinstrument

Fachanweisung zu §§ 67–69 SGB XII Housing First

Herausgeberin: Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration, Amt für Soziales

Die Fachanweisung regelt die Prüfung, Bewilligung und Dokumentation von Leistungen nach §§ 67–69 SGB XII, die auf Basis des Housing-First-Konzeptes erbracht werden. Dabei werden insbesondere die unmittelbare Wohnraumversorgung, die Freiwilligkeit der Unterstützung und die von den leistungsberechtigten Personen selbst ausgehende Zielbestimmung hervorgehoben. 

Inhaltsverzeichnis Kernpunkte

Empfehlungen und Lessions Learned

S. 5–6: Grundsätzliche Ausgestaltung von Housing First als Leistung nach §§ 67–69 SGB XII. Die Fachanweisung passt bestehende Bewilligungsregeln an die Prinzipien von Housing First an und betont insbesondere Freiwilligkeit und Selbstbestimmung. S. 8–9: Vorgaben zu Art und Umfang der Unterstützung. Housing First ist schwerpunktmäßig als zugehende bzw. aufsuchende Hilfe ausgestaltet. Die Leistungen sollen sich an den von den leistungsberechtigten Personen selbst bestimmten Zielen orientieren und die Stabilisierung der Lebenssituation sowie die Erweiterung der Selbsthilfepotenziale unterstützen. S. 9–11: Niedrigschwellige Verfahrensgestaltung: Die Erstbewilligung erfolgt schriftlich ohne persönliche Vorsprache; ein individueller Hilfeplan ist zunächst nicht erforderlich. Zudem wird auf das reguläre Gesamtplanverfahren verzichtet, weil dieses für Housing First als nicht geeignet bewertet wird.

Bedarfe und Herausforderungen

S. 5: Die Fachanweisung stellt ausdrücklich fest, dass die Umsetzung von Housing First Abweichungen von bestehenden fachlichen Vorgaben nach §§ 67–69 SGB XII und ein besonderes Vorgehen der Bewilligungsbehörden notwendig macht. S. 7–8: Beschreibung des anspruchsberechtigten Personenkreises und besonderer Unterstützungsbedarfe. Zur Zielgruppe gehören insbesondere langzeitobdachlose Menschen mit komplexen Problemlagen, psychischen Belastungen sowie problematischem Drogen- oder Alkoholkonsum, deren Situation durch bestehende Hilfen bislang nicht nachhaltig verbessert werden konnte. S. 9: Spannungsfeld bei der Dauer der Unterstützung: Die Erstbewilligung erfolgt für zwölf Monate, Weiterbewilligungen für jeweils sechs Monate. Leistungen über 24 Monate hinaus bedürfen einer zusätzlichen fachlichen Prüfung.

Wirkung: Soziale Integration

Anlage 01 - Übersicht besonderer Lebensverhältnisse/sozialer Schwierigkeiten