Geltungsbereich
Bundesverband Housing First e.V.
Der Bundesverband Housing First e.V. ist bemüht, seine Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Angebot www.bundesverband-housingfirst.de.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 02.03.2026 erstellt. Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung und Überprüfung mit verschiedenen Tools.
Wie barrierefrei ist das Angebot?
Dieser Webauftritt ist aufgrund der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vereinbar. Es werden nur teilweise die Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt.
Einschränkungen bei der Barrierefreiheit
Einige Inhalte auf diesem Portal sind derzeit noch nicht barrierefrei zugänglich. Dies betrifft vor allem:
- Ältere Veröffentlichungen: Die rückwirkende Bearbeitung des gewachsenen Bestands erfordert Ressourcen, die eine Umsetzung nur kontinuierlich und auf lange Sicht ermöglichen.
- Anlagen in PDF-Form: Technische Hürden wie fehlende Originaldateien oder Lizenzbeschränkungen erschweren die Barrierefreiheit. Darüber hinaus fehlen aktuell die personellen und redaktionellen Ressourcen, um die Vielzahl an komplexen Tabellen und Grafiken in den PDF-Dokumenten händisch nachzubearbeiten.
Feedback und Kontaktangaben
Wenn Ihnen Mängel an der Barrierefreiheit aufgefallen sind, können Sie diese gerne melden: j.vonlindern@bv-hf.de
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der Mitteilungen, die im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehen:
Bundesverband Housing First e. V.
Samoastraße 7
13353 Berlin
j.vonlindern@bv-hf.de
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie auf Ihre Verbesserungsvorschläge oder Mängelanzeigen keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie ein Durchsetzungsverfahren einleiten. Wenden Sie sich hierzu bitte mit Ihrem Anliegen und der entsprechenden Korrespondenz an die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung sowie für Patientinnen und Patienten in Nordrhein-Westfalen.
